Historie Kartentelefone
Öffentliche Kartentelefone:
Zur Bezahlung der Gesprächsgebühren bei öffentlichen Telefonen, die von den Kunden selbst bedient werden
(Telefonstellen B), bieten sich neben Münzen auch Karten an.
Zur Bezahlung der Gesprächsgebühren bei öffentlichen Telefonen, die von den Kunden selbst bedient werden
(Telefonstellen B), bieten sich neben Münzen auch Karten an.
Kartentelefone bringen im Vergleich zu Münztelefonen eine Reihe von Vorteilen sowohl für
die Telefonkunden als auch für die Deutsche Bundespost.
- Der Kunde braucht nicht eine Vielzahl von Münzen bei sich zu haben, um Gespräche über große Entfernungen, besonders internationale Gespräche, führen zu können.
Der Kunde kann sich besser auf das Gespräch konzentrieren, da er keine Geldstücke einwerfen muß,
- Die Gesprächsgebühren werden mit dem Kunden genau abgerechnet. (Wenn man beim Münztelefon keine passenden Münzen hat, ist man gezwungen, eine Münze mit einem größeren Wert einzuwerfen).
- Kartentelefone sind weniger häufig gestört. (Sie enthalten kein Geld und damit kein Anreiz zur Beraubung)
- Das Einsammeln, Transportieren und Zählen der Münzen entfällt.
Neben diesen Vorteilen haben Kartentelefone aber auch den Nachteil, daß man unbedingt
Eine Karte haben muß, die von dem Telefon auch akzeptiert wird.
Hier gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Kartenarten, die sich bei öffentlichen
Telefonen einsetzen lassen.
Kartenarten:
Die Kartenarten lassen sich gliedern entsprechend
- der Technik, wie die Informationen auf der Karte gespeichert sind, oder
- der Funktion, welche die Karten erfüllen.
Technik der Karten:
Um Karten zur Bezahlung von Gesprächsgebühren nutzen zu können, müssen
Sie mit einem maschinenlesbaren Datenträger ausgerüstet sein.
Drei Arten von Datenträgern bieten sich an:
- magnetische Speicher,
- optische Speicher,
- elektronische Speicher.
Magnetstreifenkarte:
Es gibt heute eine Vielzahl unterschiedlicher Formen von Magnetstreifenkarten.
Hier sollen nur die betrachtet werden, die den internationalen Normungsbedingungen
für Kreditkarten entsprechen.
Danach sind auf einer Karte drei Magnetspuren mit einem Speichervermögen von
maximal 118 Zeichen pro Spur nutzbar.
Wie bei einem Tonband können leicht Informationen auf die Karte geschrieben und
Von der Karte gelesen werden. So gespeicherte Informationen sind aber auch leicht manipulierbar.
Um dies zu erschweren, sind verschiedene Sicherheitsverfahren entwickelt worden.
Beim Verfahren nach Copytex wird die Lichtdurchlässigkeit der Papier- bzw. Plastikfolie an bestimmten Punkten der Karte gemessen und mit den auf dem Magnetstreifen gespeicherten Werten verglichen.
Beim Verfahren nach Watermark erhält der Magnetstreifen bereits bei der Herstellung ein „Wasserzeichen“, das mit normalen Magnetköpfen nicht verändert werden kann.
Hologrammkarte:
Bei der Hologrammkarte sind die Informationen auf einer Spur gespeichert, die
Aus einer ultrafeinen optischen Spur (Hologramm) mit einer Auflösung von wenigen Mikrons besteht.
Diese Spur wird in etwa 100 Schritten über die Länge der Karte verteilt abgetastet. Dabei werden die Reflexionen unter bestimmten Winkeln, die von der gewählten optischen Struktur abhängen, gemessen.
Informationen werden auf die Karte geschrieben, indem an einzelnen Stellen der Spur die optische Struktur durch Wärmeeinwirkung zerstört wird. In einer Spur lassen sich entsprechend der Anzahl der Schritte etwa 100 bit speichern.
Zur Herstellung von Hologrammkarten wird mit einem Stempel eine optische Struktur in Plastikmaterial gedruckt. Die Sicherheit der Karte liegt in der Schwierigkeit, einen entsprechenden Stempel herzustellen. Durch Variation der optischen Struktur lassen sich unterschiedliche Kartensysteme nebeneinander betreiben, ohne daß gegenseitige Beeinflussungen zu befürchten sind.
Chipkarte:
Unter einer Chipkarte versteht man eine Karte mit den genormten Abmessungen
einer Scheckkarte, in die integrierte, elektronische Miniaturschaltkreise mit Logik- und
Speicherfunktionen implantiert sind.
Eine derart ausgerüstete Karte kann somit Daten speichern und – im Gegensatz zu den anderen Kartenarten – zusätzlich logische Entscheidungen treffen, Rechenfunktionen übernehmen
und den Zugriff auf den Speicher überwachen.
Dadurch kann der Speicher in Bereiche mit unterschiedlichen Zugriffsbedingungen aufgeteilt werden:
- Frei zugänglicher Bereich für Daten, die zwar durch logische und/oder physikalische
Maßnahmen gegen Änderungen geschützt sein können, auf die aber ohne Kontrolle des
Logikteils zugegriffen (gelesen) werden kann.
- Bedingt zugänglicher Bereich für Daten, auf die nur mit Hilfe eines Geheimcodes zugegriffen
werden kann. Die Richtigkeit des Geheimcodes wird im Logikteil überprüft.
- Gesperrter Bereich für geheim zuhaltende Daten, die nicht aus der Karte gelesen, sondern nur im Logikteil der Karte mit den am Schreib-/Lesegerät eingegebenen Daten verglichen werden können.
Somit kann das Einschreiben, Auslesen und auch Ändern von Daten im Speicherteil nur in Abhängigkeit von definierten Autorisierungsregeln erfolgen.
Die Logikfunktionen können untergebracht sein entweder in einem Speicherchip (verdrahtete Logik) oder in einem Mikroprozessor (frei programmierbare Logik). Die Basisfunktionen einer Chipkarte sind im nachfolgenden Bild dargestellt.
Basisfunktionen einer Chipkarte
Funktionen der Karte:
Karten, die bei öffentlichen Telefonen eingesetzt werden können,
lassen sich nach den beiden Kriterien gliedern:
- Karten mit Guthaben, die der Kunde im Voraus kauft, um später telefonieren zu können, und
- Karten, die eine nachträgliche Bezahlung der erbrachten Dienstleistung ermöglichen. Hierzu zählen Buchungskarten der Deutschen Bundespost sowie Karten von Organisationen, die u.a. auch bei öffentlichen Telefonen eingesetzt werden können, wie z.B. Eurocheque-Karten,
internationale Kreditkarten oder Kundenkarten von Handelsunternehmen.
Telefonkarten mit Guthaben:
Diese Karten werden bei Postämtern und in Geschäften verkauft. Sie enthalten ein Guthaben,
das durch die während des Telefongesprächs eintreffenden Gebührenimpulse laufend reduziert wird.
Der aktuelle Stand wird am Kartentelefon angezeigt. Nach vollständigem Verbrauch sind diese Karten
Wertlos, man spricht deshalb auch von „Wegwerfkarten“.
Um sie nicht wegwerfen zu müssen, ist es aus technischer Sicht bei Magnetstreifen- und Chipkarten möglich, das Guthaben gegen Bezahlung, z.B. am Postschalter, wieder aufladen zu lassen.
Aus organisatorischen und insbesondere sicherheitstechnischen Überlegungen wird das jedoch heute in keinem Land praktiziert.
Diese Kartenart ist für den gesamten Nutzerkreis geeignet. Während sie mit einem Wert um 50 DM
Vorzugsweise für Personen gedacht ist, die häufig von öffentlichen Telefonen aus Gespräche führen, dürfte sie mit einem Wert um 10 DM für Wenigsprecher, z.B. Schulkinder interessant sein.
Telefonkarten mit Guthaben bieten die folgenden Vor- und Nachteile:
Vorteile:
- Jeder kann Telefonkarten kaufen.
- Die Abrechnung der Gesprächsgebühren ist einfach.
- Für den Betrieb der Kartentelefone ist kein Datensammel- und Abrechnungssystem
erforderlich, so daß die Münztelefone einfach gegen Kartentelefone ausgetauscht werden können.
- Die Deutsche Bundespost erzielt Gewinne.
Nachteile:
- Der Kunde muß erst eine Karte kaufen um telefonieren zu können.
- Hat der Kunde keine zweite Karte, so wird das Telefongespräch unterbrochen,
so bald das Guthaben der verwendeten Karte verbraucht ist.
- Herstellung und Vertrieb der Telefonkarten verursachen Kosten.
Buchungskarte mit Abrechnung über die Fernmelderechnung:
Die Buchungskarte enthält kein Guthaben, sondern sie eröffnet lediglich dem Inhaber
Den Zugang zu der Dienstleistung; die Abrechnung der Gebühren erfolgt später
mit der Fernmelderechnung.
Dieses Abrechnungsverfahren setzt jedoch voraus, daß in Analogie zu den
Fernsprechhauptanschlüssen ein Teilnehmerverhältnis zwischen
dem Inhaber der Buchungskarte und der Deutschen Bundespost besteht.
Um Missbrauch mit verlorenen oder gestohlenen Buchungskarten zu verhindern,
sind sie durch eine Geheimzahl geschützt.
Bevor der Karteninhaber die Dienstleistung in Anspruch nehmen kann, muß er sich
als berechtigt ausweisen und die nur ihm bekannte Geheimzahl am Kartentelefon eintippen.
Nach drei Falscheingaben hintereinander wird die Karte ungültig.
Bezahlt ein Fernsprechteilnehmer seine Rechnung nicht, wird nach einer angemessenen
Frist sein Anschluß für abgehende Gespräche gesperrt.
In ähnlicher Weise wird auch bei Buchungskarten verfahren.
Bevor das Kartentelefon ein Gespräch ermöglicht, wird überprüft, ob die Nummer der
Buchungskarte in der Sperrdatei aufgeführt ist.
Die Buchungskarte kommt in erster Linie für geschäftliche Nutzung in Frage, z.B. für
Handelsvertreter, die heute die Telefonstellen A in Postämtern aufsuchen,
um einen Beleg über die Gesprächsgebühren zur Abrechnung mit ihrem Arbeitgeber zu erhalten.
Stellt eine Firma ihren Außendienstkräften eine solche Karte zur Verfügung, so entfällt die
oft lästige Abrechnung. Die Gesprächsgebühren sind nämlich in der Fernmelderechnung
der Firma enthalten.
Somit lassen sich als Vor- und Nachteile feststellen:
Vorteile:
- Die Kunden können Telefongespräche führen, ohne auf Münzen oder Restguthaben zu achten.
Eine Unterbrechung der Gespräche aus Mangel an Guthaben gibt es nicht.
- Die innerbetriebliche Abrechnung von Geschäftsreisen wird vereinfacht.
Nachteile:
- Zum Betrieb der Kartentelefone ist ein Datensammel- und Abrechnungssystem erforderlich.
- Buchungskarten müssen „personalisiert“ werden, d.h. es vergeht einige Zeit, bis der Antragsteller
seine Karte erhält.
Eurocheque-Karte (ec-Karte):
Die Banken, Sparkassen und der Postgirodienst haben an ca. 20 Mio. ihrer Kunden ec-Karten
ausgegeben. Die meisten von ihnen verfügen über einen Magnetstreifen, so daß sie von Automaten gelesen werden können. Sie dienen als Scheckgarantiekarte (Einlösen von ec-Schecks nur gegen
Vorlage der ec-Karte) sowie als identifikations- und Bedienungsmedium für Geldausgabeautomaten
Und Point-of-Sale-Terminals (zur bargeldlosen Bezahlung von Waren und Dienstleistungen).
Die ec-Karte wird nur an natürliche Personen ausgegeben, sie ist deshalb für die bei der
Buchungskarte beschriebene geschäftliche Nutzung nicht geeignet.
Würden ec-Karten der heutigen Art auch bei Kartentelefonen eingesetzt werden, müsste die Deutsche Bundespost Gebühren bezahlen, die entsprechend dem Point-of-Sale-Konzept für jede Transaktion (Nutzung der ec-Karte am Kartentelefon) von dem Kreditgewerbe erhoben werden (z.Z. 7 Pf + 0,2 % des Umsatzes).
Der Kunde hätte außerdem noch eine Kontoführungsgebühr zu bezahlen, die in der Regel nach der
Anzahl der erfolgten Transaktionen gestaffelt ist.
Zusammengefasst ergeben sich bei der Verwendung der heutigen ec-Karte folgende Vor- und Nachteile:
Vorteile:
- Es handelt sich um ein eingeführtes Kartensystem mit großer Verbreitung, bei und ca. 20 Mio.,
in Europa ca. 30 Mio. Karten.
- Die Deutsche Bundespost muß keine eigenen Karten ausgeben und personalisieren, keine
eigene Sperrdatei aufbauen und aktualisieren.
- Eine Einbindung in ein Point-of-Sale-Konzept ist möglich.
Nachteile:
- ec-Karten werden nur an natürliche Personen ausgegeben, d.h. eine geschäftliche Nutzung
ist nicht möglich.
- Es entstehen hohe Kosten bei geringen Umsätzen sowohl für den Kunden als auch für die
Deutsche Bundespost.
Um die hohen Kosten bei geringen Umsätzen zu vermeiden, wird mit dem deutschen Kreditgewerbe
eine Möglichkeit untersucht, in die ec-Karte eine sog. Geldbörse zur Bezahlung von Kleinbeträgen einzubringen.
Diese „elektronische Geldbörse“ lässt sich jedoch bei den heutigen Magnetstreifenkarten nicht
verwirklichen, sie wird aus technischer Sicht erst möglich, wenn die ec-Karte auch einen Chip enthält.
Karten der internationalen Kreditkartengesellschaften:
Die vier Gesellschaften American Express, Diners Club, Euro Card und Visa haben in
Deutschland mehr als 1. Mio. Karten ausgegeben.
Weltweit dürften mehrere hundert Mio. Karten im Umlauf sein.
Wegen der Jahresgebühr von etwa 100 DM werden diese Karten vornehmlich
Im geschäftlichen Bereich und nur von Privatpersonen mit höherem Einkommen genutzt.
Durch den Magnetstreifen sind die Kreditkarten maschinell lesbar und somit auch zur Bezahlung von
Gesprächsgebühren verwendbar. Öffentliche Telefone für Kreditkarten bieten sich besonders auch für Reisende aus dem Ausland an, eine Zielgruppe, welche die Buchungskarte nur schwer erwerben kann.
Vorteile:
- Es handelt sich um ein eingeführtes Kartensystem mit großer Verbreitung.
- Die Deutsche Bundespost rechnet nur mit der Kreditkartengesellschaft ab.
- Der Kunde erhält von seiner Kreditkartengesellschaft eine Rechnung.
- Reisende aus dem Ausland können bei ihrer Ankunft am Flughafen sofort telefonieren,
ohne erst Geld umtauschen zu müssen.
Nachteile:
- Zur Vermeidung von Missbrauch müssen aufwendige Autorisierungsverfahren entwickelt werden.
- Die Deutsche Bundespost muß an die Kreditkartengesellschaft eine Provision zahlen.
Eignung für Kartentelefone:
Von den drei Arten maschinenlesbarer Datenträger haben die Hologramm- und Magnetstreifenkarte
Ihre Bewährung bereits bestanden. Die Hologrammkarte wird seit Ende der 70er Jahre in anderen Ländern als Telefonkarte mit Guthaben eingesetzt.
Von der Magnetstreifenkarte sind allein für Anwendungen im Geldgewerbe mehrere Mio. Karten im Umlauf, dazu kommen noch Karten z.B. für Transportbetriebe oder Parkhäuser. Lediglich die Chipkarte
Ist neu und wurde erst ab Anfang der 80er Jahre versuchsweise in Frankreich eingesetzt.
Zwei Studien, die im Jahr 1983 im Auftrag der Deutschen Bundespost durchgeführt wurden, brachten folgende Ergebnisse bzw. Empfehlungen:
- Die Chipkarte stellt die zukunftsträchtigste Lösung dar, die erst am Anfang ihrer Entwicklung steht
Und große Verbreitung im Zahlungsverkehr finden wird.
- Die Chipkarte ist bereits so weit entwickelt, daß sie serienmäßig eingesetzt werden kann.
- Die Herstellungskosten für Chipkarten werden in vergleichbarer Weise sinken wie die für Taschenrechner und Digitaluhren.
Die Chipkarte ist geeignet, eingesetzt zu werden
- als „elektronisches Geld“, z.B. zum Ersatz von Münzen,
- als „elektronischer Schlüssel“, z.B. zur Zugangssicherung offener Informations- und Kommunikationssysteme oder
- als „tragbarer Informationsspeicher“, z.B. zur Speicherung von Rufnummern in den Telefonkarten.
Die Entscheidung, ob die Deutsche Bundespost für die Kartentelefone eigene Karten ausgeben
oder die Karten so gestalten soll, daß sie vorhandene Karten, wie ec-Karten oder Kreditkarten, akzeptieren, wurde anhand der folgenden Fragen diskutiert:
- Welche Zielgruppen werden von den einzelnen Karten angesprochen ?
- Welche Kosten entstehen ?
- Sind die Karteninhaber bereit, einen Teil der Kosten zu tragen ?
Mit den drei Kartenarten
- Telefonkarte mit Guthaben,
- Buchungskarte und
- internationale Kreditkarte
lässt sich das Spektrum möglicher Nutzer voll abdecken, und zwar die Telefonkarte mit Guthaben für Wenignutzer und zum Einstieg, die Karte mit Abrechnung über die Fernmelderechnung für Vielnutzer (in erster Linie inländische Geschäftsreisende) und die internationale Kreditkarte für Reisende aus dem Ausland. Die ec-Karte wird erst dann für Kartentelefone interessant, wenn sie neben dem Magnetstreifen auch über einen Chip verfügt und die „Geldbörse“ realisiert ist.
Betriebsversuche für Telefonkarten mit Guthaben:
Im Vergleich zu anderen Fernmeldeverwaltungen hat sich die Deutsche Bundespost
erst spät für den Einsatz öffentlicher Kartentelefone entschieden.
Dieser späte Einstieg war möglich, da
- funktionstüchtige Münztelefone in genügender Stückzahl vorhanden waren
und
- im Gegensatz zu einigen Ländern genügend Münzen im Umlauf sind, darunter auch Münzen,
die vom Wert her für das Führen von Auslandsgesprächen in Frage kommen.
Um zu testen, welche Kartentechnik sich im praktischen Einsatz am besten bewährt
und nach welchen Kriterien künftig öffentliche Kartentelefone eingesetzt werden sollen,
wurden vier Betriebsversuche in Gebieten durchgeführt, die eine unterschiedliche Struktur aufweisen,
und zwar in
- Frankfurt am Main seit Juni 1983,
- Bonn / Aachen seit Oktober 1984,
- Goslar / Harz seit Oktober 1984,
- Bamberg seit Februar 1985.
In diesen Gebieten waren jeweils ca. 30 öffentliche Kartentelefone installiert, die nur Telefonkarten
mit Guthaben akzeptierten.
Die folgenden Bilder geben einen Überblick über die eingesetzten Kartenarten, die Sicherheitssysteme,
die Einsatzkriterien und die Akzeptanz in Form verkaufter Telefonkarten und verbrauchter Gebühreneinheiten in den vier Versuchsgebieten.
Betriebsversuche für Telefonkarten mit Guthaben
Kartentelefone in den vier Betriebsversuchen
Während die Kartentelefon, die in Frankfurt getestet wurden, bereits in anderen Ländern serienmäßig eingesetzt sind, stellten die anderen drei Systeme Neuentwicklungen dar.
Wie die Bilder zeigen, wurde bei den Kartentelefonen auf Chipkartenbasis zum ersten Mal die für öffentliche Telefone übliche Rechteckform verlassen.
Die runde Form soll größeren Schutz bieten gegen das gewaltsame Aufbrechen des Gehäuses.
Bei den ersten drei Versuchen wurden Telefonkarten aus Plastik eingesetzt.
Die Telefonkarten aus Bamberg waren aus Papier; ihr Herstellungspreis ist wesentlich niedriger,
die Haltbarkeit aber durchaus vergleichbar.
Telefonkarten in den vier Betriebsversuchen
Die in den Betriebsversuchen eingesetzten Kartentelefone und Telefonkarten arbeiteten ohne Beanstandungen.
Manipulationsversuche wurden nicht registriert.
Um jedoch den Aufwand zu erforschen, der nötig ist, um die einzelnen Systeme zum Schaden der Deutschen Bundespost zu manipulieren, z.B. verbrauchte Telefonkarten wieder aufzuladen oder eigene Telefonkarten herzustellen, hat die Deutsche Bundespost im Jahr 1985 eine Studie an ein unabhängiges Forschungsinstitut vergeben.
Sie erkannte dem Kartentelefon auf Chipkartenbasis die höchste Sicherheit gegen jedwede Manipulation zu.
Die Akzeptanz entsprach nur in Frankfurt den Erwartungen, in den anderen Versuchsgebieten lag sie
zum Teil erheblich darunter. Gründe hierfür dürften sein:
- Es handelt sich nur um regional begrenzte Versuche.
- Die Telefonkarten sind nur in einem Gebiet gültig (nicht kompatibel).
- Die Kunden müssen erst eine Telefonkarte beim Postamt erwerben, um damit später Telefongespräche
führen zu können.
- Es gibt gut funktionierende Münztelefone in ausreichender Anzahl und -was ebenso wichtig ist- genügend Münzarten, um auch internationale Gespräche führen zu können.
Die in den vier Betriebsversuchen gesammelten Daten wurden anhand von fünf Beurteilungsgrößen verglichen und bewertet. Siehe nachfolgendes Bild „Kriterien zur Auswertung der vier Betriebsversuche“
Der Vergleich ist eindeutig zugunsten des Telefons auf Chipkartenbasis ausgefallen.
Dieses Ergebnis war zu Beginn des Betriebsversuchs in Bonn und Aachen nicht zu erwarten, da die Ausfallquote der Chipkarten zunächst überraschend hoch war.
Sie lag anfangs bei 4%, obwohl die Chipkarte die in den internationalen Normen festgelegten Belastungsanforderungen erfüllte.
Durch eine verbesserte Technik beim Einbau des Chips in das Plastikmaterial konnte diese Quote jedoch auf weniger als ein Promille gesenkt werden.
Der Betriebsversuch in Frankfurt und der Teilversuch in Bonn wurden im Dezember 1986 beendet.
Die anderen Versuche werden noch bis zur bundesweiten Einführung öffentlicher Kartentelefone im Jahr 1988 fortgeführt.
Kriterien zur Auswertung der vier Betriebsversuche
Betriebsversuch für Buchungskarten:
Trotz der relativ geringen Akzeptanz in den Betriebsversuchen ist doch der Wunsch weit verbreitet,
die Gesprächsgebühren nicht mittels Münzen, sondern mittels einer Karte zu bezahlen.
Wie Umfragen zeigten und wie auch aus den USA, Frankreich und England bekannt ist,
möchten die Kunden öffentliche Kartentelefone vorfinden nach dem Motto "Erst telefonieren und später zahlen".
Ende 1984 sind mehr als 60 Firmen im In-und Ausland aufgefordert worden, Angebote für ein Kartentelefonsystem abzugeben, bei dem sowohl vorausbezahlte Karten (Telefonkarten mit Guthaben)
als auch Buchungskarten mit Abrechnung über die Fernmelderechnung eingesetzt werden.
Von den Angeboten wurden zwei auf Chipkartenbasis ausgewählt.
Die beiden Hersteller haben ihr technisches Konzept so modifiziert,
daß mit einer Telefonkarte die Kartentelefone beider Systeme bedient werden können.
Damit war der Weg frei für einen größeren Betriebsversuch mit zwei kompatiblen Systemen.
Eine rasche Überführung in den Wirkbetrieb ist jetzt möglich.
Der Betriebsversuch ist ausgelegt für insgesamt 400 öffentliche Kartentelefone,
pro System also 200.
Ein System wird im Großraum Stuttgart, das andere an den Verkehrsknotenpunkten
von 16 Großstädten (siehe nachfolgendes Bild „Städte des Betriebsversuchs“) eingesetzt.
Diese Städte wurden nach den folgenden Kriterien ausgewählt:
- Städte mit Flughafen,
- Städte mit hohem Verkehrsaufkommen bei der Deutschen Bundesbahn.
Städte des Betriebsversuchs
Der Start für den Betriebsversuch in den Verkehrsschwerpunkten der Großstädte
War am 16.12.1986. Die Kartentelefone in Stuttgart werden im Frühjahr 1987 betriebsbereit sein.
Bei den hier eingesetzten Kartentelefonen reicht es nicht aus, Münztelefone gegen Kartentelefone auszutauschen. Zum Betrieb dieser Kartentelefone ist eine „Infrastruktur“ in Form eines Datensammel- und Abrechnungssystems erforderlich.
Das Gesamtsystem besteht aus mehreren Komponenten (siehe nachfolgendes Bild „Systemüberblick“)
- Telefonkarten,
- Endgeräte zur Montage in Fernsprechzellen oder –hauben,
- Anschalteeinheiten für Kartentelefone in den Vermittlungsstellen,
- Datenverarbeitung für Kartentelefone,
- Technische Betriebsstelle für Kartentelefone,
- Zentrale Anmelde- und Rechnungsstelle.
Systemüberblick
Telefonkarten:
Telefonkarten
Die Telefonkarten verfügen über ein Guthaben von 12 DM für 40 Gesprächsgebühreneinheiten
(GE) oder 50 DM für 200 GE.
Die Gebühr pro GE beträgt also bei der kleinsten Karte 30 Pfennig (wie bisher in den vier Betriebsversuchen) und bei der größeren 25 Pfennig. Durch die Gebühr von 25Pf wird erreicht, daß Telefonieren von Kartentelefonen im Durchschnitt nicht teurer ist als von Münztelefonen, bei denen die erste GE nur 20 Pf und die weiteren GE nur 30 Pf kosten.
Bedingt durch die Herstellungs- und Vertriebskosten lässt sich diese Angleichung bei der Karte mit
12 DM Guthaben nicht verwirklichen.
Verkaufsstellen für Telefonkarten befinden sich bei den Postämtern in der Nähe der Standorte für Kartentelefone. Zur Zeit wird untersucht, ob noch im Betriebsversuch weitere Bezugsmöglichkeiten für Telefonkarten geschaffen werden sollen, z.B. Verkauf in Geschäften oder Bestellung mit Versand per Nachnahme.
Wer eine Buchungskarte erhalten will, richtet seinen Auftrag an das Fernmeldeamt.
Die Karte wird auf den Inhaber ausgestellt und sein Name in die Karte eingraviert.
Sie wird dem Antragsteller per Brief zugesandt. Getrennt davon erhält er einen zweiten Brief
mit der Geheimzahl, die vor einem Gespräch als Autorisierungsberechtigung eingegeben werden muß.
Der Inhaber kann die Geheimzahl am Kartentelefon jederzeit selbst ändern.
Ein Kunde kann auch mehrere Buchungskarten erhalten. Sie werden dann alle unter der gleichen Fernmeldekontonummer abgerechnet.
Die Gebühr pro GE beträgt bei Verwendung einer Buchungskarte 23 Pfennig, hinzu kommt eine monatliche Bearbeitungsgebühr von 5 DM.
Kartentelefone:
Kartentelefone
Im Bild sind die beiden Typen von Kartentelefonen abgebildet.
Sie besitzen vergleichbare Leistungsmerkmale wie die Münztelefone mit Tastwahlblock.
Hinzu kommt die Möglichkeit des Kartenwechsels bei Telefonkarten mit Guthaben.
So können Gespräche ohne Unterbrechung mit einer zweiten Karte fortgesetzt werden, wenn das Guthaben der ersten Karte verbraucht ist.
Wie Das Kartentelefon bedient wird, ist aus einer Displayanzeige ersichtlich (siehe nachfolgendes
Bild „Bedienung des Kartentelefons“)
Die öffentlich zugänglichen Kartentelefone bieten nur wenig Angriffspunkte für Manipulationen,
da alle sicherheitsrelevanten Funktionen nicht im Gerät selbst, sondern in einer Anschalteeinheit für Kartentelefone ausgeführt werden.
Bedienung des Kartentelefons
Quelle: Jahrbuch der Deutschen Bundespost 1987.
Mit freundlicher Genehmigung vom Verlag für Wissenschaft und Leben. R.Wäger